Europa ohne Tierversuche

Download der Unterschriftenliste

Die Verwendung der Unterschriftenliste ist leider nicht so unkompliziert wie bei anderen Petitionen. Da es sich um ein offizielles EU-Dokument handelt, sind einige datenschutzrechtliche Bestimmungen zu beachten. Der Download beinhaltet die Unterschriftenliste, die Rückseite mit einigen Erklärungen, ein Muster sowie eine Verpflichtungserklärung, die du auch hier unten findest und als gelesen abhaken musst, bevor du die Liste herunterladen kannst. 

Wir hoffen, dass dich diese Hürden nicht abhalten, offline zu sammeln. Vielen Dank für dein Verständnis!

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Verpflichtungserklärung

für das Sammeln von Unterstützungsunterschriften für die Europäische Bürgerinitiative (EBI)
„Save Cruelty Free Cosmetics – Für ein Europa ohne Tierversuche“

  • Es darf nur das von Ärzte gegen Tierversuche e.V. (ÄgT) für die Unterschriftensammlung zum Download oder als Druck bereitgestellte Formular verwendet werden; es dürfen keine eigenen Unterschriftenlisten kreiert und verwendet werden.
  • Es dürfen nur die Daten auf die Unterschriftenliste geschrieben werden, die dort auch abgefragt werden.
  • Unterschriften dürfen nur in Deutschland gesammelt werden.
  • Personen, die auf der Liste unterschreiben möchten, sind über den Inhalt der EBI zu informieren und über ihre Rechte gemäß der Datenschutzerklärung zu informieren (von dieser Datenschutzerklärung sind Kopien mitzuführen und der Person, die auf der Liste unterschrieben hat, auf Verlangen zu übergeben)
  • Die mit der Unterschriftenliste nun vorliegenden Daten dürfen ausschließlich für die Sammlung von Unterstützungsunterschriften für die EBI verwendet werden. Keinesfalls dürfen die Daten für andere Zwecke genutzt werden.
  • Die Unterschriftenlisten müssen sorgfältig und unter stetiger Aufsicht aufbewahrt und vor dem Zugriff und auch Einblicken Dritter geschützt werden.
  • Listen dürfen keinesfalls unbeaufsichtigt ausgelegt werden!
  • Vollständig ausgefüllte Listen sind sofort sicher zu verwahren und so vor Einblicken Dritter zu schützen.
  • Auch nach der Sammlung müssen die Listen bis zur Übersendung an Ärzte gegen Tierversuche e. V. sicher vor dem Zugriff und Einblicken Unbefugter aufbewahrt werden.
  • Die unterschriebenen Listen sind einmal im Monat per Einschreiben an Ärzte gegen Tierversuche e. V., Goethestr. 6-8, 51143 Köln, zu übersenden. Der Umschlag muss fest verschlossen werden.
  • Sollten Daten verloren gehen (z.B. Vergessen/Verlieren/Diebstahl der Unterschriftenliste) ist dieser Verlust sofort an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu melden. In dieser Meldung ist folgendes mitzuteilen:
    • Was ist passiert? (z.B.: ausgefüllte Unterschriftenlisten in einer Mappe wurden in der S-Bahn vergessen)
    • Wo genau ist es passiert? (z.B.: In der S-Bahn S9 von Frankfurt nach Wiesbaden)
    • Wann ist es passiert? (Datum und soweit möglich Uhrzeit)
    • Wie viele Daten sind betroffen?
    • Was habe ich gemacht, um den Schaden zu begrenzen? (z.B.: Anruf bei der Bahn und vermisste Mappe gemeldet)
  • Ärzte gegen Tierversuche e. V. darf die Einhaltung der oben genannten Pflichten überprüfen.
  • Folgende wichtige datenschutzrechtliche Grundsätze sind zu beachten:
    • Grundsatz der Zweckbindung: Personenbezogene Daten dürfen nur für den konkret vorgesehenen Zweck verarbeitet werden. In unserem Fall ist das die Unterstützung der EBI.
    • Grundsatz der Rechtmäßigkeit: Personenbezogene Daten dürfen nur verarbeitet werden, wenn das für den konkreten Fall erlaubt ist. In unserem Fall geben die unterschreibenden Personen ihre Daten freiwillig, damit willigen sie in die Datenverarbeitung ein. Damit ist die Datenverarbeitung rechtmäßig.
    • Grundsatz der Transparenz: Die Unterschreibenden müssen darüber aufgeklärt werden, wofür ihre Daten verarbeitet werden.
    • Grundsatz der Datenminimierung: Es dürfen nur die absolut notwendigen Daten erhoben werden, die für den Zweck gebraucht werden.
    • Grundsatz der Speicherbegrenzung: Die Daten dürfen nur so lange wie nötig gespeichert werden. Sofern sie nicht mehr benötigt werden, müssen sie gelöscht werden.
    • Grundsatz der Datensicherheit: Personenbezogene Daten müssen sicher vor dem Zugriff und Einblicken Dritter verwahrt werden.